Arbeitslosengeld und Minijob

Du beziehst Arbeitslosengeld und möchtest in einem Minijob arbeiten? Ob das erlaubt ist und was man dabei beachten muss, erklären wir in dem folgenden Artikel. Dabei erklären wir die aktuelle Lage für alle, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen. Möchtest du aktuelle Minijobs sehen, hilft dir Tideri auch dabei. Wir durchsuchen dafür verschiedene Job-Portale nach Minijobs und stellen dir hier alle aktuellen Stellenanzeigen vor. So hast du direkt eine gute Übersicht, der verfügbaren Jobs und kannst dir eine lange Suche sparen. 

Inhaltsverzeichnis

Ar­beits­lo­sen­geld und Nebenjob – ist das erlaubt?

Generell dürfen auch Personen, die arbeitslos gemeldet sind, einen Nebenjob ausüben. Je nach Situation gelten aber immer strenge Regeln, die man beachten sollte. Ab einem bestimmten Betrag werden sowohl bei Arbeitslosengeld I als auch bei Bürgergeld die Hilfen gekürzt. Wer Arbeitslosengeld I erhält, ist zudem auch bei der Arbeitszeit eingeschränkt, und kann bei einer Überschreitung den Arbeitslosen-Status verlieren. Welche Regeln gelten, erklären wir in den nächsten Abschnitten. 

Minijob und Arbeitslosengeld I

Wer Arbeitslosengeld I erhält, sollte sich genau mit den Regelungen auseinandersetzen, bevor ein Minijob übernommen wird. Denn im schlimmsten Fall kann man ansonsten den Arbeitslosen-Status verlieren und erhält somit kein Arbeitslosengeld mehr. Bezieht man Arbeitslosengeld I, muss man zwei Aspekte beachten:

  • Freibetrag von 165 Euro
  • Arbeitszeit unter 15 Stunden

Freibetrag

Wer mehr als 165 Euro verdient, bekommt jeden Verdienst, der darüber liegt, von seinem Arbeitslosengeld abgezogen. Aus finanzieller Sicht lohnt es sich also nicht, mehr als 165 Euro zu verdienen, da man das Einkommen nicht weiter erhöhen kann. Um einen geregelten Alltag beizubehalten und eventuell neue Erfahrungen zu machen, kann ein Minijob aber dennoch ratsam sein. 

Arbeitszeit

Allerdings sollten Bezieher von Arbeitslosengeld I dabei dringend die zeitliche Grenze beachten, denn wer regelmäßig mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld komplett gestrichen. 

Kurzfristiger Minijob

Neben den üblichen 520 Euro Jobs gibt es auch noch eine weitere Form von Minijobs, und zwar kurzfristige Minijobs. Bei diesen gibt es keine monatliche Einkommensgrenze, allerdings gibt es eine zeitliche Begrenzung. Um als kurzfristiger Minijob zu gelten, darf die Tätigkeit nicht länger als drei Monate oder mehr als 70 Tage im Jahr ausgeführt werden. Sobald ein Einkommen den Lebensunterhalt sichert, gilt es als berufsmäßig und man gilt nicht mehr als arbeitslos. Auch in diesem Fall würde also das Arbeitslosengeld I gestrichen werden. 

Inflationsausgleichsprämie – Die Inflationsausgleichsprämie wird nicht als zusätzliches Einkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Eine Inflationsausgleichsprämie gilt dann, wenn der Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu 3.000 Euro gewährt, um die gestiegenen Verbraucherpreise abzufedern. Diese Regelung gilt vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.

Bürgergeld und Minijob

Das frühere Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bekannt) wurde im Januar 2023 vom Bürgergeld abgelöst. Damit gibt es auch neue Regelungen für eine Nebenbeschäftigung. 

Wer Bürgergeld bezieht, darf nebenher arbeiten und ist dabei nicht in der Arbeitszeit eingeschränkt. Es sind also so viele Arbeitsstunden möglich, wie man möchte. Allerdings wird der Zuverdienst auf das Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet, umso mehr man verdient, umso weniger Bürgergeld wird ausgezahlt. 

Staffelung des Freibetrags beim Bürgergeld

Generell gilt ein Freibetrag von 100 Euro pro Monat, die man zum Bürgergeld hinzuverdienen darf. Ein Verdienst darüber hinaus wird auf das Bürgergeld angerechnet. Wer zwischen 520 Euro und 1.000 Euro verdient, der kann 30% seines Einkommens behalten, der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet. Bei einem Verdienst bis zu 1.200 Euro gilt ein Freibetrag von 10% des Einkommens. Alleinerziehende dagegen, dürfen bei gleichem Verdienst 20% des Einkommens behalten. Jugendliche und junge Erwachsene können bis zum 25. Geburtstag ihren Verdienst aus Ferienjobs jetzt komplett behalten. Für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten gilt ein jährlicher Freibetrag von 3.000 Euro. 

Das neue Bürgergeld – Nicht nur der Freibetrag für einen Zuverdienst wurde bei dem Bürgergeld erhöht, es gibt auch noch einige weitere Änderungen. Zum Beispiel gibt es Änderungen, was den Vermögens-Freibetrag betrifft. Im ersten Jahr bleibt ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro unangetastet, plus weitere 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro. 

Weitere Aufwendungen & mehr gelten machen 

Damit sich ein Nebenjob mehr lohnt, ist es möglich, Werbungskosten geltend zu machen. Auf diese Art lässt sich der Freibetrag erhöhen, wodurch man mehr Geld verdienen kann. Als Beispiele für Werbungskosten nennt die Agentur für Arbeit zum Beispiel: 

  • Kosten, die durch die Reinigung der Arbeitskleidung entstehen 
  • Ausgaben für Arbeitsmaterialien
  • Fahrtkosten für den Arbeitsweg

Es lohnt sich also, sich vorher über die Werbungskosten zu informieren und sie geltend zu machen. So kann der Freibetrag erhöht werden, um am Ende mehr Geld auf dem Konto zu haben. Damit die Werbungskosten aber tatsächlich angerechnet werden, muss man sie der Agentur für Arbeit melden. 

Nebenjob und Werbungskosten melden

Damit es nicht später zu Rückzahlungen kommt, sollte man seinen Nebenjob und die dortigen Einnahmen direkt bei der Agentur für Arbeit melden. Dies ist Online über die eServices möglich, dabei kann man auch die Werbungskosten anmelden und so den Freibetrag erhöhen. Aber auch der Arbeitgeber muss das Nebeneinkommen bescheinigen, die Bescheinigung muss ebenfalls elektronisch erfolgen. Ist man in einem privaten Haushalt beschäftigt, ist eine Bescheinigung über das Nebeneinkommen ebenfalls verpflichtend für den Arbeitgeber. 

Beispiel – Du verdienst in deinem Minijob 520 Euro im Monat. Für die Fahrtkosten kannst du 25 Euro geltend machen. Daher erhöht sich dein Freibetrag auf 190 Euro (165 Euro + 25 Euro). Somit werden dir von deinem Arbeitslosengeld 330 Euro abgezogen anstatt 355 Euro und du hast 25 Euro mehr von deinem Verdienst. 

Kann man neben einer Weiterbildung Arbeitslosengeld beziehen?

Möchte man während der Arbeitssuche eine Weiterbildung machen, erhält man währenddessen weiterhin Arbeitslosengeld. Durch die Teilnahme an einer Weiterbildung kann der Bezug von Arbeitslosengeld sogar verlängert werden. Denn für jeden Tag, an dem an einer Weiterbildung teilgenommen wird, wird nur ein halber Tag vom Anspruch an Arbeitslosengeld abgezogen. 

Beträgt der Arbeitslosengeld-Anspruch nur noch 90 Tage, während man eine Weiterbildung beginnt, wird die Minderung sogar ganz ausgesetzt. Nach Abschluss der Weiterbildung hat man dann also noch weitere 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Selbst wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Weiterbildung enden würde, bekommt man noch weiterhin Arbeitslosengeld ausgezahlt und der Anspruch wird nach Beendigung der Weiterbildung auf 90 Tage aufgestockt. 

Es ist aber wichtig, zuvor die Weiterbildung anzukündigen. Wer eine Weiterbildung startet, die nicht vorher von der Arbeitsagentur genehmigt wurde, kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. In der Regel werden nur von der Agentur für Arbeit anerkannte Weiterbildungen genehmigt. Für diese übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel auch die Kosten. 

Fazit

Es ist möglich auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob auszuführen und sich so etwas dazuzuverdienen. Dabei ist es ratsam, auch Werbungskosten geltend zu machen, um so den Freibetrag zu erhöhen. Der Minijob und Verdienst müssen der Agentur für Arbeit aber gemeldet werden, um spätere Rückzahlungen zu vermeiden. Bist du auf der Suche nach einem Minijob, findest du auf Tideri viele aktuelle Stellenanzeigen. Wir durchsuchen unterschiedliche Job-Webseiten und zeigen dir alle Minijobs daraus an. Somit sparst du dir die Zeit auf jeder einzelnen Seite zu suchen und hast direkt einen guten Überblick aller verfügbaren Minijobs. 

FAQ

Darf man einen Minijob machen, während man Arbeitslosengeld I erhält?

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, einen Minijob auszuüben, während man Arbeitslosengeld bezieht. Allerdings gelten bestimmte Regelungen und Vorschriften. Zum einen gilt ein Freibetrag von 165 Euro pro Monat, jeglicher Verdienst darüber hinaus wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Zudem darf man auch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten gilt man nicht mehr als arbeitssuchend. 

Wie kann ich meinen Freibetrag für einen Zuverdienst erhöhen?

Es ist möglich, Werbungskosten geltend zu machen und so den Freibetrag zu erhöhen. Als Werbungskosten gelten zum Beispiel Kosten, die durch die Fahrt zur Arbeit entstehen. Fahrtkosten werden nach bestimmten Regelsätzen abgerechnet. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten Werbungskosten geltend zu machen, daher lohnt es sich, sich vorher zu informieren. 

Bekomme ich während einer Weiterbildung Arbeitslosengeld gezahlt? 

Man bekommt Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung weiterhin ausgezahlt. Eine Weiterbildung verlängert sogar den Anspruch an Arbeitslosengeld, denn jeder Tag während der Weiterbildung wird nur als halber Tag gerechnet. Für zwei Tage Weiterbildung wird von dem Anspruch an Arbeitslosengeld also nur ein Tag abgezogen. Allerdings muss die Weiterbildung mit der Agentur für Arbeit abgesprochen und von ihr genehmigt werden.